Für Interessierte
Unsere Genossenschaft verfügt über frei finanzierte und öffentlich geförderte Wohnungen. Da wir eine Vormerkliste führen, können Sie sich jederzeit bei uns um eine Wohnung bewerben. Füllen Sie einfach den Wohnungsantrag (s. Downloads) aus und geben diesen entweder persönlich oder per E-Mail (Scan) bei uns ab. Sie sollten sich in regelmäßigen Abständen (etwa 2 –3 Monate) bei uns melden, damit wir wissen, dass der Antrag noch aktuell ist. Aus Datenschutzgründen wird der Antrag, sofern er nicht rechtzeitig verlängert wird, nach einem Jahr ordnungsgemäß vernichtet.
Voraussetzung für die Überlassung einer Genossenschaftswohnung ist der Erwerb der Mitgliedschaft bei der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft. Die Höhe der zu zeichnenden Anteile richtet sich nach der Wohnungsmiete und entspricht in etwa einer üblichen Kautionszahlung zwischen zwei und drei Monatsmieten. Eine weitere Kautionszahlung ist nicht erforderlich.